Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren

Veröffentlicht am 9. April 2024 um 15:21

Das zentrale Genehmigungsverfahren bei der Errichtung von Nasslagern ist das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren. Dabei wird das WRG 1959 angewendet. Demnach ist eine Entnahme größerer Wassermengen aus öffentlichen Gewässern sowie Grundwasser gemäß § 9 Abs 1 und 2 bzw. § 10 Abs 1, 2 und 3 WRG 1959 zu bewilligen.

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Vorprüfung

Bevor das Projekt der Wasserrechtsbehörde vorgelegt wird, ist beim wasserrechtlichen Planungsorgan zunächst ein ausgearbeitetes Konzept mit Angaben über die Wasserentnahme und -einleitung zur Überprüfung einzureichen (§ 55 Abs 4 WRG 1959). Durch die Prüfung aller relevanten Materiengesetze wird festgestellt, ob eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit vorliegt. Anschließend wird die Vorprüfung vonseiten der Wasserrechtsbehörde gemäß § 104 WRG 1959 gestartet (Abb. 1). Im Zuge der Vorprüfung werden die eingereichten Unterlagen (u.a. Detailpläne, technischer Bericht, Angaben zu Grundstückseigentum) auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Ziel der Vorprüfung ist der Ausschluss von Projekten, die keine realistische Chance auf einen positiven Bescheid haben. 

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Abbildung 1. Vorprüfung des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens. 

Hauptprüfung

Nach der abgeschlossenen Vorprüfung wird die Hauptprüfung vonseiten der Wasserrechtsbehörde gestartet (Abb. 2). Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgt die Hauptprüfung durch Sachverständige. Hierbei wird folgende Materie behandelt: 

  • Technik der gesamten Anlage (§ 12a Abs 1 WRG 1959)

  • Gefährdung fremder Rechte (§ 12 Abs 1 WRG 1959)

  • Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses (§ 105 Abs 1 WRG 1959)

Bei der Überprüfung des Stands der Technik wird hinsichtlich der Wasserentnahme in zwei Fälle unterschieden: 

  1. bei Entnahme aus einem Vorfluter wird der Durchflusswert Q95 (Durchfluss, der im Gewässer an 95% der Tage erreicht oder überschritten wird) überprüft, 

  2. bei einer Grundwasserentnahme wird eine Prüfung des Grundwasserflurabstands (Abstand zwischen Geländeoberfläche und einer Grundwasserfläche) durchgeführt.

Auf Basis der Ergebnisse wird in beiden Fällen anschließend auf eine Gefährdung fremder Rechte sowie einer Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses geprüft. Bei einer vorgesehenen Rechtenutzung werden u.a. nahegelegene Quellen oder Restwasserrechte begutachtet. Auch ein Ortsaugenschein vonseiten des Sachverständigen kann zur Prüfung der Unterlagen durchgeführt werden. 

Weitere relevante Informationen für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind Auswirkungsprognosen sowie hydrogeologische und limnologische Beschreibungen (z.B. Emissions- und Immissionsberechnungen), die vorrangig von Ingenieurbüros angefertigt werden. Auf Basis der gesammelten Informationen werden detaillierte Stellungnahmen zur Genehmigungsfähigkeit des Projekts vonseiten der Sachverständigen erstellt.

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Abbildung 2. Hauptprüfung des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens. 

Auf Basis der Projektprüfung erstellen Sachverständige ein Gutachten. Wird ein positives Sachverständigengutachten erstellt und dem Projekt somit Genehmigungsfähigkeit attestiert, kann eine örtliche Verhandlung erfolgen (Abb. 3.). Der Termin der öffentlichen Verhandlung wird durch die Wasserrechtsbehörde festgelegt und kundgemacht. Eine Stellungnahme der Parteien zum Projekt kann im Zuge des Verfahrens schriftlich oder mündlich erfolgen. Am Ende des Verfahrens erfolgt die Ausstellung des Bescheids vonseiten der Behörde mit allen notwendigen Angaben (z.B. Dauer der Genehmigung, Auflagen, Kontrolle der entnommenen Wassermenge etc.). 

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Abbildung 3. Verhandlung und Ausstellung des Bescheids. 

Weiterführende Literatur:

Kircher, J. 2024. Schadholz-Management unter Berücksichtigung von Nasslägern. Universität für Bodenkultur Wien.

Dieser Artikel basiert auf Forschungsergebnissen, die im Rahmen des Mantra Projektes, gefördert durch den Waldfonds der Republik Österreich, einer Initative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, erzielt wurden. 

 

Kategorien:

Rundholzlagerung

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